AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma X-Trade GmbH
§ 1. Allgemeines, Geltungsbereich
Unsere AGB gelten ausschließlich; sie sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen, und zwar
auch in laufenden und künftigen Geschäftsverbindungen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir
nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos vornehmen. Artikeländerungen in
Farbe und Design sowie technische Verbesserungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Dies ist uns auf Verlangen nachzuweisen. Der Kunde bestätigt
mit seiner Bestellung die Verwendung der Ware im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit.
§ 2. Angebot, Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Verträge kommen erst mit und nach Maßgabe des Inhalts unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch die
Auslieferung der Vertragswaren oder sonstige Erbringung der vereinbarten Leistung zustande. Den Rücktritt von einem Auftrag behalten wir uns vor.
§ 3. Preise, Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich freibleibend zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Hinzu kommen anteilige
Logistikkosten und/oder Mindermengenzuschläge gemäß Preisliste. Die Rechnungsstellung erfolgt in EURO. Zahlungen haben per Vorkasse (ohne Abzüge) oder
per Nachname zu erfolgen.
§ 4. Lieferung. Gefahrenübergang
Die X-Trade GmbH liefert die vom Kunden bestellte Ware an die in der Bestellung angegebene Adresse. Die X-Trade GmbH ist berechtigt in Teillieferungen
zu liefern. Änderungen sowie handelsübliche und zumutbare Abweichungen von Abmessungen, Gewicht und Farbe bleiben vorbehalten. Die von der X-Trade GmbH
angegebenen Fristen und Termine sind unverbindlich. Für höhere Gewalt und sonstige - von uns nicht zu vertretende - außergewöhnliche Umstände, wie
insbesondere fehlende Selbstbelieferung, Arbeitskämpfe oder hoheitliche Maßnahmen befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und, wenn sie zur
Unmöglichkeit der Leistung führen, vollständig von der Leistungs- / Lieferungspflicht. Geraten wir in Verzug so kann der Besteller nach Ablauf einer
angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht versandbereit gemeldet ist. Alle anderen Ansprüche
wegen Lieferverzögerung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Lieferverzögerung unter Einschluss der Nichterfüllung wäre durch unser grobes Verschulden
verursacht worden. Wird bei der Lieferung zum vereinbarten Liefertermin die Ware nicht abgenommen oder ist die Anlieferung oder Aufstellung bzw.
Installation nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand möglich, weil der Kunde die erforderlichen Vorbereitungen nicht durchgeführt hat, so ist die X-Trade
GmbH berechtigt, hierdurch entstandenen Mehraufwand, insbesondere für Neuanlieferung und Lager, zu berechnen. Gehen die Frachtkosten zu Lasten der
X-Trade GmbH, so behält sich die X-Trade GmbH die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Durch besondere Versandwünsche des Kunden verursachte
Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie etwaiger Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Sendung
zwecks Versand übergeben wurde, und zwar unabhängig vom Leistungsort und Träger der Frachtkosten.
§ 5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Begleichung aller Forderungen, die mit der Geschäftsverbindung in Bezug stehen, behält sich die X-Trade GmbH das Eigentum an sämtlichen Gütern
vor. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, ist die X-Trade GmbH berechtigt, die Herausgabe der noch nicht bezahlten Güter zu verlangen. Eine
Rücknahme der Güter durch die X-Trade GmbH aufgrund des Eigentumsvorbehalts stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Macht die X-Trade GmbH von ihrem
Eigentumsvorbehalt Gebrauch, so verliert der Kunde sein Recht zum Besitz und ist zur Rückgabe auf seine Kosten sowie zum Ersatz des Minderwertes
verpflichtet. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Diese Befugnis
erlischt, wenn sich der Kunde in Verzug befindet oder mit seinen Abnehmern die Unabtretbarkeit der Forderung vereinbart. Veräußert der Kunde die
gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er schon jetzt sämtliche Forderungen, die ihm aus der Veräußerung gegenüber seinem Abnehmer
erwachsenen, mit allen Nebenrechten an die X-Trade GmbH ab, und zwar in Höhe des Rechnungswertes der in den veräußerten Gegenständen enthaltenen
Vorbehaltsware. Der Kunde ist berechtigt, die an die X-Trade GmbH abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Der Kunde ist auf Verlangen
verpflichtet, die Abtretung offen zu legen und der X-Trade GmbH die nötigen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Berechtigung des
Kunden zur Weiterveräußerung der Ware und zur Einziehung der Forderung kann von der X-Trade GmbH widerrufen werden, wenn der Kunde seinen vertraglichen
Pflichten gegenüber der X-Trade GmbH nicht ordnungsgemäß nachkommt. Eine Verarbeitung oder Umbildung der beschafften Güter durch den Kunden wird stets
für die X-Trade GmbH vorgenommen. X-Trade GmbH gilt insoweit als Hersteller der neuen Sache. Wird die Kaufsache mit anderen nicht im Eigentum von
X-Trade GmbH stehenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt X-Trade GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der
Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Bei der Veräußerung einer verarbeiteten oder umgebildeten Sache gilt
die Regelung des Absatzes 2 entsprechend. Im Fall der Vermischung des beschafften Gutes mit anderen nicht X-Trade GmbH gehörenden Gegenständen erwirbt
X-Trade GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des beschafften Gutes zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der
Vermischung. Ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so hat uns der Kunde das Miteigentum anteilsmäßig zu übertragen. Die Verpfändung oder
Sicherheitsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Güter oder aus diesen hergestellten Sachen ist dem Kunden untersagt. Bei Pfändungen oder
sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde X-Trade GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat X-Trade GmbH bei der Wahrung ihrer Rechte in jeder
Weise zu unterstützen.
§ 6. Gewährleistung und Haftung
Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl der X-Trade GmbH unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb
der Verjährungsfrist - ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer - einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs vorlag. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Empfang der
Ware zu rügen. Wir leisten keine Gewähr für Schäden, die auf äußere Störungen, auf unsachgemäße Bedienung oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen
sind. Wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von vertraglichen und gesetzlichen Neben- und Schutzpflichten und Verschulden bei
Vertragsabschluss sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass der Schaden durch grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Handeln unsererseits verursacht worden ist, dass eine zugesicherte Eigenschaft fehlte, oder das eine wesentliche Vertragspflicht
schuldhaft verletzt wurde. Im letzten Falle haften wir nur für denjenigen Schaden, der für uns bei Berücksichtigung der Umstände des Falles
vorhersehbar war. In jeden Angebot können sich Druckfehler einschleichen. Wir bitten, dieses gegebenenfalls zu entschuldigen und können hierfür
leider keine Haftung übernehmen. Weitergehende oder andere als die in diesen AGB geregelten Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund,
gegen die X-Trade GmbH und deren Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes oder einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines
Mangels gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 7. Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Kunde wird alle Informationen, die er im Zusammenhang mit Verträgen mit der X-Trade GmbH, nur für Zwecke dieser Verträge verwenden und sie wie
eigene Betriebsgeheimnisse Dritten nicht zugänglich machen. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, nachweislich unabhängig
erarbeitet wurden oder von Dritten rechtmäßig erlangt wurden. Die Verpflichtung behält ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von 3 Jahren über die Dauer
dieses Vertrages hinaus. Daten, die der Kunde anlässlich einer Bestellung an X-Trade GmbH übermittelt, werden von X-Trade GmbH im Zusammenhang mit der
Abwicklung der Bestellung verwendet und können zu diesem Zweck gespeichert und an Dritte weitergegeben werden. X-Trade GmbH ist berechtigt, die
Informationen zu internen Analysen zu verwenden.
§ 8. Kündigung
X-Trade GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor: - bei
einem Antrag des Kunden oder eines Dritten auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden sowie bei drohender oder bestehender
Zahlungsunfähigkeit des Kunden; - bei strafbaren Handlungen des Kunden gegen X-Trade GmbH und ihre verbundenen Unternehmen; - bei falschen oder
unvollständigen Angaben des Kunden über seine Identität; - bei einer wesentlichen Änderung der Gesellschaftsverhältnisse des Kunden.
§ 9. Änderungen der AGB
X-Trade GmbH ist berechtigt, diese AGB zu ändern. X-Trade GmbH wird die Kunden über Änderungen schriftlich in Kenntnis setzen. Die Änderungen gelten
als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich widerspricht. X-Trade GmbH wird den Kunden auf diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders
hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bei X-Trade GmbH eingegangen sein.
§ 10. Anwendbares Recht
Gerichtsstand Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf und die Kollisionsregeln des deutschen internationalen Privatrechts finden keine Anwendung. Gerichtsstand für alle
Rechtsstreitigkeiten, die das Entstehen und die Wirksamkeit dieses Vertragsverhältnisses sowie Ansprüche aus diesem betreffen, ist Magdeburg.
X-Trade GmbH ist auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt die nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die nichtige
oder unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Regelung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 12. Urheberschutz
Die Inhalte der Webseite www.xtrade-gmbh.de sowie die darin enthaltenen Bilder genießen urheberrechtlichen Schutz gem. §72 Urheberrechtsgesetz. Veröffentlichung,
Vervielfältigung, Verbreitung sowie Nachahmung, nur mit schriftlicher Genehmigung der X-Trade GmbH.
§ 13. Betreiber
X-Trade GmbH
Körbelitzer Str. 7
39126 Magdeburg
Germany
Geschäftsführer: René Buhe & Sascha Rosenau
Geschäftsführer IT: Gunnar Borchardt
X-Trade GmbH führt Ihre Bestellungen auf der Grundlage der obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Es gelten die zum Zeitpunkt Ihrer
Bestellung bereitgehaltenen Bedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen erkennen wir nicht an, es sei denn, sie werden von uns
schriftlich bestätigt.